Kfz-Steuer entfällt bei Neuzulassungen
Bis zum 30. Juni sind Neuwagen von der Kfz-Steuerpflicht für ein Jahr befreit. Diese Regelung gilt für alle Neuwagen, die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 erstmalig zugelassen werden.
Die einjährige Befreiung von der Steuer gilt für alle Wagen, die gemäß der Abgasnorm Euro-4 eingestuft werden. Für Autos der Stufen Euro-5 und Euro-6 gilt sogar eine Steuerbefreiung für maximal zwei Jahre – längstens jedoch bis 31. Dezember 2010. Die Bundesregierung hatte die Steuerbefreiung im Rahmen ihres ersten Konjunkturprogramms beschlossen. Damit soll der Krise in der Automobilindustrie entgegengewirkt werden.
Fahrer, die bis zum Stichtag 30.06.2009 reagieren, sichern sich zudem weitere Vorteile: Ihre Pkw werden nach Ablauf der steuerfreien Phase nach der günstigeren Variante der Kfz-Steuer besteuert. Dies kann entweder die bisherige alte Steuerformel sein oder die reformierte Kfz-Steuer, die am 1. Juli 2009 in Kraft tritt. Dabei wird neben dem Hubraum erstmals auch der CO2-Ausstoß zur Berechnung der Steuerhöhe herangezogen. Autos, die ab dem 1. Juli erstmals zugelassen werden, fallen automatisch unter diesen neuen Steuertarif.
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