Ermäßigte Umsatzsteuer für den privaten Wasseranschluss
Wer ein Haus baut, muss es an das öffentliche Wassernetz anschließen. Die Kosten, die dabei entstehen, unterliegen – entgegen der Ansicht des Bundesfinanzministeriums – dem ermäßigten Umsatz- und Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. Oktober 2008, Az. V R 61/03, weist die Wüstenrot Bausparkasse AG, eine Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, hin.
Die Umsatz- und Mehrwertsteuer beträgt derzeit normalerweise 19 Prozent. Ausnahmen gelten laut Umsatzsteuergesetz unter anderem für Lebensmittel, aber auch für deren Lieferung. Hierzu zählt nach dem Gesetzeswortlaut die Lieferung von Wasser durch Wasserversorgungsunternehmen.
Im entschiedenen Fall hatte ein Wasserversorger das Anschließen des Hauses an das öffentliche Wassernetz der steuerermäßigten Lieferung von Wasser gleichgestellt. Das zuständige Finanzamt war dagegen dem Bundesfinanz-ministerium gefolgt, das in seinem Schreiben vom 4.7.2000 dem Gesetzeswortlaut widersprach und vorsah, den höheren Regelsteuersatz von 19 Prozent anzuwenden. Der BFH stellte sich auf die Seite des Wasserversorgers: Eine vom Gesetz abweichende Verwaltungsanweisung bedürfe einer Änderung des Umsatzsteuergesetzes.
Wüstenrot & Württembergische AG
Konzernentwicklung und Kommunikation
70163 Stuttgart
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