Umweltprämie nicht für Hartz-IV-Bezieher
Neben der Aufstockung der Umweltprämie muss der Bundestag auch entscheiden, ob Beziehern von Hartz-IV (Arbeitslosengeld II) die Abwrackprämie gewährt wird. Nach einem Beschluss des Bundestages sollen Hartz-IV-Bezieher die Umweltprämie nicht in voller Höhe erhalten.
Bei der verschrottung eines mindestens neun Jahre alten Kfz und gleichzeitigem Kauf eines Neuwagens zahlt der Staat eine Umweltprämie von 2.500 Euro. Umstritten ist, ob Hartz-IV-beziher auch anspruchsberechtigt sein sollen. Dies hat nun die Union bei einem Antrag im Bundestag abgelehnt und auf das Bundesarbeitsministerium verwiesen.
Danahc wird die Umweltprämie auf das Einkommen angerechnet. Somit erhalten Bezieher von Arbeitslosengeld II die Umweltprämie nicht in voller Höhe. Der Präsident des Bundessozialgerichts kritisierte die Entscheidung des Bundestages.
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