Hartz-IV-Empfänger: Anrechnung der Umweltprämie
Wer als Hartz-IV-Empfänger die Umweltprämie bezieht, muss diese voll als Einkommen anrechnen lassen. Dies geht aus einem urteil des nordrhein-westfälischen Landessozialgerichts in Essen herovr. Geklagt hatte ein Bochumer Arbeitsloser.
Die Umweltprämie wreduziert bei Hartz-IV-Empfängern das Arbeitslosengeld II (AlG II). Die Prämie wird als Einkommen voll angerechnet und mindert die Leistungen aus dem AlG II.
In der Urteilsbegründung verweisen die Richter darauf, dass die Umweltprämie zu Einnahmen führe, die wesentlich über dem Hartz-IV-Satz liegen. Der Kauf eines Neuwagens zähle zum privaten Konsum. Ein Hartz-IV-Empfänger können ein vorhandenes, angemessenes Auto behalten, ohne dass die Unterstützung gekürzt wird. Mittel für die Anschaffung eines Neuwagens seien aber nicht anrechnungsfrei.
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