Regelung zur Entfernungspauschale verstößt gegen Grundgesetz

Die Abschaffung der Pendlerpauschale verstößt gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlichte heute sein mit Spannung erwarteter Urteil zur Entfernungspauschale. Damit wurde das seit 2007 bestehende Gesetz gekippt. Freuen können sich die 16 Millionen Pendler.
Die Abschaffung der Entfernungspaschale ist verfassungswidrig. Seit dem 1. Januar 2007 konnten Pendler die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz nicht mehr steuerlich geltend machen. Lediglich für Fahrten ab dem 21. Kilometer konnten über die Härtefallregelung 30 Cent pro Kilometer abgezogen werden.
In der Politik sorgte die Entfernungspauschale für umfangreiche Diskussionen. Die CSU war mit der Forderung nach einer Rückkehr zur alten regelung der Entfernungspauschale in den bayerischen Wahlkampf gezogen. Der Bund der Steuerzahler setzte sich ebenfalls für die Beibehaltung der alten Regelung ein.
Der Staat hatte auf eine Abschaffung gesetzt, gehen ihm doch durch das Urteil bis zu 2,5 Milliarden Euro im Jahr verloren.