Neue Regelungen zur Erbschaftsteuer

23.04.09

In Deutschland steht in den kommenden Jahren eine Vererbungswelle an. Schätzungen zufolge werden in den kommenden zehn Jahren in der Bundesrepublik rund 2,2 Billionen Euro vererbt. Auch der Fiskus darf sich freuen: Ein Teil des vererbten Vermögens unterliegt der Erbschaftssteuer. Grundlage dafür bildet das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Doch nicht nur Vererbungen unterliegen der Steuerpflicht. Auch bei Schenkungen hält der Staat die Hand auf.

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Nun muss das Erbschaftssteuerrecht umgeschrieben werden. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die derzeitige Ausgestaltung des Gesetzes bei der Berechnung der Erbschaftsteuer bei Betriebsvermögen, Grundvermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstößt (BVerfG 7.11.2006, 1 BvL 10/02). Begründet wird dies mit der ungleichen wertmäßigen Behandlung von Geld- und Anlagevermögen. Bei Immobilien oder Betriebsvermögen werde an Werte angeknüpft, die teilweise erheblich unter dem gemeinen Wert dieser Vermögensgegenstände liegen, so das Gericht.

Nun hat der Gesetzgeber eine Neuregelung beschlossen. Lesen Sie dazu unseren Fachbeitrag Erbschaftssteuer - was die Reform bringt.

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