Was ändert sich zum 1. Juli 2009? Übersicht der Änderungen

Der 1. Juli ist traditionell ein Tag, an dem viele gesetzliche Neuerungen in Kraft treten. So werden zum 1. Juli 2009 zahlreiche Änderungen wirksam. Unter anderem werden die Renten erhöht, tritt die neue Kfz-Steuer in Kraft und sinkt der Beitrag zum Gesundheitsfonds. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der Änderungen:
Rentenerhöhung
Die gesetzliche Rente wird zum 1. Juli 2009 erstmals seit Jahren wieder deutlich angehoben. So steigen die Altersbezüge im Westen um 2,41 Prozent und im Osten um 3,38 Prozent. Einen derart starken Anstieg hatte es zuletzt vor 15 Jahren gegeben.
Gesundheitsfonds
Der Beitragssatz zum Gesundheitsfonds sinkt von 15,5 auf 14,9 Prozent. Möglich wird dies durch einen höheren Steuerzuschuss des Bundes an die gesetzliche Krankenversicherung. Auch Rentner und Studenten zahlen geringere Beiträge an die Krankenkassen.
Grundsicherung
Die Sätze für Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden angehoben. Die Regelleistung für das AlG II (Hartz IV) wird von 351 auf 359 EUR im Monat erhöht.
Neue Kfz-Steuer
Für Neuwagen tritt zum 1. Juli eine neue Kfz-Steuer in Kraft. Dann werden die Fahrzeuge nicht mehr nach der Hubraumgröße, sondern nach dem Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) besteuert.
Rahmenbedingungen für Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen
Ferner treten nach Angaben der Regierung zum 01.07.2009 verbesserte Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi II) in Kraft. Sie eröffnen zum einen die Möglichkeit der Übertragung von Wertguthaben aus einem Arbeitszeitkonto auf die Deutsche Rentenversicherung Bund. Dadurch wird die Portabilität von Wertguthaben entscheidend verbessert.
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