Bürgerentlastungsgesetz: Was können GKV-Versicherte ansetzen?

Auch gesetzlich Versicherte können die Beiträge für die Krankenkassen stärker steuerlich geltend machen. Grundlage ist das Bürgerentlastungsgesetz, das ab 2010 greift. Was können GKV-Versicherte ansetzen?
Auch gesetzlich Versicherte können die Beiträge nicht zu 100 Prozent geltend machen. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass 96 Prozent der Beiträge zur Krankenkasse und 100 Prozent der Beiträge zur Pflegepflichtversicherung steuerlich abgesetzt werden dürfen. Im Bereich der Krankenversicherung können die Beiträge nicht voll angesetzt werden, weil das Krankentagegeld von der Bemessungsgrundlage abgezogen wird.
Wer einen Tarif ohne das Krankentagegeld versichert hat, kann demnach die Beiträge zu 100 Prozent absetzen. Ein eventuell geleisteter Zusatzbeitrag kann ebenfalls abgesetzt werden - Beiträge zu Wahltarifen dagegen nicht.
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