Steuererklärung: Bundesländer planen Vereinfachung

Die Bundesländer möchten den Steuerzahlern entgegenkommen und planen Erleichterungen bei der Erstellung der Steuererklärung. Vorgesehen ist, den Arbeitnehmerpauschbetrag zu erhöhen, so dass für den Arbeitnehmer die Last der Einreichung von Quittungen entfällt. Zudem sieht die Politik günstige Änderungen bei der Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers vor.
Die Bundesländer möchten den Steuerzahlern entgegenkommen und planen Erleichterungen bei der Erstellung der Steuererklärung. Vorgesehen ist, den Arbeitnehmerpauschbetrag zu erhöhen, so dass für den Arbeitnehmer die Last der Einreichung von Quittungen entfällt. Zudem plant die Politik günstige Änderungen bei der Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers. Für die Finanzierung dieser Vereinfachungen müssen die Bürger jedoch auf die steuerliche Geltendmachung von Handwerkerrechnungen unter 300 Euro verzichten.
Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll künftig um 150 Euro erhöht werden. Damit besteht für den Steuerzahler die Möglichkeit, den kompletten Betrag von dann 1.150 Euro für Werbungskosten auszuschöpfen, auch wenn seine Ausgaben unter dieser Summe liegen. Für den Arbeitnehmer entfällt damit die Last der Einreichung von Quittungen. Rund eine Million Erwerbstätige könnten von dieser Neuregelung profitieren.
Bezüglich der Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers im Haus oder in der Wohnung planen die Bundesländer, dass der Steuerzahler eine monatliche Pauschale von 100 Euro an Aufwendungen ansetzen kann. Mit dieser Novellierung entfällt ebenfalls das mühevolle Zusammentragen von Einzelbelegen. Auch die Finanzbeamten würden eine deutliche Arbeitsentlastung erfahren. Die derzeit geltende Regelung sieht vor, dass die anteilig auf das Arbeitszimmer entfallenen Kosten für Miete, Finanzierung, Strom und Heizung nachgewiesen werden müssen.
Wer in Deutschland monatlich mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen, Nebeneinkünften oder Elterngeld erzielt, ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Das Finanzamt setzt eine Abgabefrist bis zum 31. Mai eines jeden Jahres, die jedoch auf Anfrage verlängert werden kann. Nichtarbeitnehmer unterliegen ebenfalls dieser Verpflichtung, wenn ihre Einkünfte, abzüglich Werbungskosten etc., den Betrag in Höhe von 8.004 bzw. 16.008 Euro übersteigen. Auch Rentner unterliegen der Verpflichtung, eine Steuererklärung durchzuführen.