Bürgerentlastungsgesetz: Wieviel günstiger wird die Krankenversicherung?

Der Bundestag hat heute das Bürgerentlastungsgesetz gebilligt. Einer der Kernpunkte des Gesetzes ist die volle steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010. Die Entlastungen für die Beschäftigten summieren sich auf über 9 Milliarden Euro.
Profiteure der neuen Regelung sind vor allem Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen. Wer 40.000 EUR verdient, muss in 2010 dann 866 EUR weniger an Steuern entrichten als noch 2009. Bisher konnten die Beiträge zur Krankenversicherung nur bis zu einem bestimmten Höchstbeitrag angesetzt werden.
Grund ist die Klage eines Familienvaters, der für seine private Krankenversicherung deutlich mehr zahlen musste, als er steuerlich ansetzen konnte. Dies hatte das Verfassungsgericht in Karlsruhe bemängelt und vom Gesetzgeber eine Neuregelung gefordert.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2008 die bisherigen Abzugsregeln für grundgesetzwidrig befunden und gefordert, von den gezahlten Beiträgen müsse die notwendige Grundversicherung steuerfrei bleiben. Als Maßstab nannten die Richter einen Lebensstandard auf Sozialhilfeniveau.
Zusätzlich zur Krankenversicherung können von 2010 auch höhere sonstige Versicherungskosten angesetzt werden. Die Unionsfraktion setzte durch, dass auch die Kosten von Haftpflicht-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Arbeitslosenversicherung für all jene akzeptiert werden, die als Arbeitnehmer allein mit den Kranken- und Pflegekassenbeiträgen den neuen Höchstbetrag von 1 900 Euro im Jahr wegen eines niedrigen oder mittleren Gehalts nicht ausschöpfen können.
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