Elterngeld verringert sich bei vorheriger Elternzeit ohne Einkommen

09.06.09

Wer vor der Geburt wegen Erziehung schon in Elternzeit war, der muss nun bei einem Neugeborenen nach einem Urteil des Bundessozialgericht mit einem niedrigeren Elterngeld rechnen (Aktenzeichen: B 10 EG 1/08 R und B 10 EG 2/08 R). Nach dem Urteil zählen Elternzeitmonate ohne Einkommen weiterhin zum Berechnungszeitraum von zwölf Kalendermonaten vor der Geburt.

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Die Kläger wollten in dem Verfahren genauso behandelt werden wie Eltern, die auf Grund von Krankheit, dem Bezug von Mutterschaftsgeld oder auch Elterngeld im Jahr vor der Geburt des Kindes ein niedrigeres Einkommen erzielt hätten.

Elterngeld wird grundsätzlich nach dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit berechnet, das in den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielt worden ist. Ausgenommen bleiben Monate, in denen Eltern für ein älteres Kind Elterngeld oder Mutterschaftsgeld bezogen haben oder in denen wegen einer Schwangerschaftserkrankung Erwerbseinkommen weggefallen ist.

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