Umweltprämie: Welche Daten benötigt das BAFA?

10.04.09

Es ist der Renner des Konjunkturpakets II schlechthin - die Umweltprämie. Gerade hat die Regierung eine Aufstockung der Mittel beschlossen, so dass das Antragsvolumen beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weiter anschwillen wird. Welche Daten benötigt das BAFA, damit ich die Umweltprämie erhalte.

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Antrag stellen will gelernt sein. Denn nur wenn alle Daten beim Bafa vorliegen, kann die Umweltprämie auch gewährt werden. Seit dem 30. März 2009 erfolgt eine Online-Reservierung der Umweltprämie. Dafür werden folgende Daten benötigt:

Antragsteller

  • Vorname, Name
  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl, Ort
  • E-Mail Adresse

Angaben zum Altfahrzeug

  • Fahrzeug-Ident.-Nummer
  • Hersteller
  • Fahrzeugtyp

Angaben zum Neufahrzeug

  • Datum des Kaufvertrags/Leasingvertrags
  • Hersteller
  • Fahrzeugtyp
  • Emissionsklasse

Mit dem Reservierungsbescheid erhält der Antragsteller ein Verwendungsnachweisformular, mit dem spätestens zum 31. Januar 2010 folgende Nachweise – dann in schriftlicher Form – vorzulegen sind:

  • Verwendungsnachweisformular mit der verbindlichen Erklärung des Betreibers eines anerkannten Demontagebetriebs, dass die Restkarosse des Altfahrzeugs zur Verschrottung und zur Erfüllung der Anforderungen nach § 5 Absatz 2 Altfahrzeug-Verordnung in Verbindung mit Anhang Nummer 4 einer Schredderanlage zugeführt wird.
  • Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gem. Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde.
  • Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung und Original der entwerteten Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
    Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller / die Antragstellerin durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). 

Erst nach Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit kommt es zur Auszahlung der Umweltprämie durch das Bafa.

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