Wilde Ehe: Freiheit, aber auch Nachteile

Immer mehr Menschen entscheiden sich zur Führung einer eheähnlichen Gemeinschaft. Besonders unter den Ü-60-ern scheint sich dieser Trend durchzusetzen. Mittlerweile existieren in der Bundesrepublik mehr als 200.000 dieser Modelle in der Altersklasse ab 60. Doch die „Freiheit“ kann auch Nachteile erzeugen.
In Deutschland existierten laut Mikrozensus 2010 rund 2,6 Millionen nichteheliche Lebensgemeinschaften. 200.000 von ihnen werden von Menschen ab einem Alter von 60 Jahren geführt. Für die Entscheidung, die Ehe nicht einzugehen, gibt es die unterschiedlichsten individuellen Gründe, aber nicht zuletzt sorgt die Tatsache, dass immer mehr Ehen geschieden werden, dafür, dass erst gar nicht so viele geschlossen werden. Allein im Jahr 2010 ließen sich 187.000 Paare scheiden.
Wer sich seine „Freiheit“ bewahren will und nicht heiratet, der geht jedoch einige Risiken ein. Im Todesfall des Partners geht der andere rein rechtlich gesehen leer aus. Es sei denn es besteht ein Testament oder ein Erbvertrag. Zudem gelten für den Partner hohe Steuersätze und ein Freibetrag von nur 20.000 Euro. Eine Risikolebensversicherung kann an dieser Stelle sehr sinnvoll sein, um den überlebenden Partner abzusichern.
Da die rechtlichen Grundlagen einer Ehe in einer eheähnlichen Gemeinschaft komplett entfallen, raten Experten zum Abschluss eines Partnerschaftsvertrages. Mit Hilfe dieses Dokuments lassen sich Regelungen zu Vermögen, Zahlungsverpflichtungen, Unterhalt, Wohneigentum, Hausrat und erbrechtlichen Vereinbarungen festlegen. Es empfiehlt sich zudem, eine Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung zu verfassen. Eine Haftpflichtversicherung und eine Auslandsreisekrankenversicherung können übrigens auch unverheiratete Paare abschließen, allerdings muss die mitversicherte Person namentlich erwähnt werden.
Das Ehegattensplitting entfällt für eheähnliche Gemeinschaften. Allerdings besteht die Möglichkeit, eine doppelte Haushaltsführung in der Steuererklärung anzugeben. Die kostenlose Familienmitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung existiert für Unverheiratete nicht. Jeder Partner muss dafür Sorge tragen, dass er krankenversichert ist. Auch die Rentenzahlungen haben unmittelbar keine Auswirkungen, sofern man in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt.