Pendlerpauschale: 30 Cent ab erstem Kilometer

Die Pendlerpauschale gilt wieder in der alten Regelung. Damit können Berufspendler die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wieder ab dem ertsen Kilometer zu 30 Cent geltend machen. Der Bundesrat stimmte am Freitag dem entsprechenden Gesetz zu.
Damit können rückwirkend zum 1. Januar 2007 wieder alle Fahrten zum Arbeitsplatz ab dem ersten Kilometer mit 30 Cent pro Kilometer steuerlich geltend gemacht werden. Die Bundesregierung folgt damit der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, dass im Dezember die geänderten Regelungen für verfassungswidrig erklärte. In der Zwischenzeit konnten Fahrten erst ab dem 21. Kilometer geltend gemacht werden.
Nun gilt die alte Regelung zur Pendlerpauschale also wieder. Die Finanzämter haben die Änderung bereits berücksichtigt und entsprechende Steuerbescheide versandt. Der Staat muss damit Einnahmenausfälle von 2,53 Milliarden Euro im Jahr verkraften. In diesem Jahr schlägt die Pendlerpauschale sogar mit 5,44 Milliarden Euro zu Buche, weil die Vorjahre ebenfalls berücksichtigt werden.
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