Testamente stiften häufig größte Verwirrung
Etwa ein Viertel der Deutschen hinterlegt ein Testament. Doch jedes dritte Schriftstück birgt Fehler oder Ungenauigkeiten, was im Zweifel zu heftigsten Kämpfen unter den Erben führen kann. So besteht allein bei der Wortwahl „Vererben“ und „Vermachen“ ein großer Unterschied.
Etwa ein Viertel der Deutschen hinterlegt ein Testament. Doch nur ein geringer Teil der Verfasser nimmt anwaltliche oder notarielle Unterstützung in Anspruch. Jedes dritte Schriftstück birgt Fehler oder Ungenauigkeiten, was im Zweifel zu heftigsten Kämpfen unter den Erben führen kann. Häufig müssen Nachlassrichter auf eigene Faust herausfinden, wie der letzte Wille des Verstorbenen auszulegen ist.
Bei Unklarheiten eines Testamentes finden sich die Erben häufig vor Gericht wieder. Undeutliche Angaben bewirken oftmals ein Auseinanderdriften der Familie, häufig mit hohen Gerichtskosten verbunden. Die emotionale Belastung durch Streitigkeiten um ein Testament kommt noch hinzu. So lassen sich mit eindeutigen Angaben zum letzten Willen viel Streit, Tränen und Kosten vermeiden.
Allein bei der Wortwahl „Vererben“ und „Vermachen“ besteht ein großer Unterschied. Ein Verstorbener vererbt Vermögen und vermacht Gegenstände. Um Unklarheiten von vornherein auszuschließen, ist es ratsam Formulierungen, wie „meinem Sohn Sven vermache ich die Briefmarkensammlung und meiner Tochter Sarah vererbe ich mein Bankvermögen“. Wer klar beschreibt, wer was bekommt, vermeidet von Anfang an Unstimmigkeiten.
Eine Testamentsabfassung sollte darüber hinaus stets auf Aktualität überprüft werden. Beispielsweise ist in einem letzten Willen die Rede von einem Gemälde, welches jedoch vor vielen Jahren veräußert wurde. Es kann sogar vorkommen, dass Erben benannt werden, die gar nicht mehr leben. Experten raten, die Abfassung zu einem bestimmten Termin einmal jährlich zu kontrollieren.