PKV-Erhöhungen: Wie man die Beiträge senken kann

22.02.10
cecu.de

Die private Krankenversicherung (PKV) steht unter Druck. Politisch wird die PKV durch die kommende Gesundheitsreform belastet. Doch auch intern rumort es: Die Beitragserhöhungen zum Jahresbeginn haben verärgerte Kunden hinterlassen. Gleichzeitig taucht ein Studie auf, die das Geschäftsmodell der PKV in Frage stellt.

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Die PKV bietet langfristig nicht das bessere Geschäftsmodell. Diese These stellt die aktuelle IGES-Studie auf. Ein harter Schlag für die in den letzten Jahren ohnehin gebeutelte PKV-Branche. Zu allem Übel mussten die Versicherer zum Jahresende die Tarifprämien im zweistelligen Prozentbereich anheben. Quo vadis PKV?

Verunsichert sind vor allem die bereits privat Versicherten. Denn sie können in aller Regel nicht zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Einmal PKV, immer PKV - dieser Satz gilt durch die gesetzlichen Regelungen, nach denen man nur bei Arbeitslosigkeit oder einem Verdient unter der Versicherungspflichtgrenze zurück in die GKV kann. Angesichts der happigen Beitragserhöhungen macht sich so mancher PKV-Versicherter Gedanken über die Beiträge im Rentenalter.

Viele private Versicherer tun ihr übriges: Da werden alte Tarife geschlossen, weil die Neugeschäftsbeiträge kein junges und gesundes Klientel mehr anlocken. Die neuen Tarife sind teilweise so günstig kalkuliert, dass Beitragserhöhungen unausweichlich sind. Aber ein einmal gewonnener Kunde wird kaum wechseln. Denn der PKV-Wechsel bringt den Verlust der Altersrückstellungen mit sich. Auch wenn diese Regelung nicht mehr für Neukunden ab 2009 gilt, so ist der PKV-Wechsel dennoch eher die Ausnahme.

Trotzdem können Bestandskunden ihre Beiträge senken. Die Versicherer blockieren diese Anfragen oftmals. Eine Erhöhung der Selbstbeteiligung bringt meist eine deutliche Ersparnis. Aber auch ein Tarifwechsel lohnt sich für langjährige Versicherte. Auch wenn der Versicherer meint, dass ein Wechsel nicht möglich sei, sollte man sich nicht abwimmeln lassen. Denn der Gesetzgeber räumt das tarifliche Wechselrecht jedem Bestandskunden ein. Einzige Voraussetzung: Der neue Tarif darf keine Leistungsverbesserungen enthalten.

Informationen zu Alternativen erhalten über den kostenlosen Private Krankenversicherung Vergleich.

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