Senkung der Beitragsbemessungsgrenze 2011?

09.03.10

Gesetzlich Krankenversicherte können sich freuen: Für 2011 wird aller Voraussicht nach die Versicherungspflichtgrenze reduziert. Grund sind die gesunkenen Bruttolöhne der Beschäftigten im letzten Jahr.

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Die Beitragsbemessungsgrenze 2011 für die Krankenversicherung wird wohl erstmals in der Geschichte sinken. Verantwortlich dafür sind die gesunkenen Bruttolöhne je Arbeitnehmer im letzten Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zum welchem Einkommen Beiträge an die Krankenversicherung abgeführt werden müssen.

Die Werte sehen folgendermaßen aus:

Gleichzeitig dürften auch die Werte für die Versicherungspflichtgrenze sinken. Der Wert könnte von derzeit 49.950 EUR auf 49.500 EUR Jahresverdienst sinken. Diese Grenze sagt aus, ob man als Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln kann.

Gesetzlich Krankenversicherte sparen bei gleichbleibenden Beitragssätzen in 2011 monatlich 35,55 EUR. Arbeitgeber sparen monatlich 31,95 EUR. Die Einsparungen treffen jedoch nur auf den Personenkreis zu, der über die Sozialversicherungsgrenzen verdient.

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