Senkung der Beitragsbemessungsgrenze 2011?
Gesetzlich Krankenversicherte können sich freuen: Für 2011 wird aller Voraussicht nach die Versicherungspflichtgrenze reduziert. Grund sind die gesunkenen Bruttolöhne der Beschäftigten im letzten Jahr.
Die Beitragsbemessungsgrenze 2011 für die Krankenversicherung wird wohl erstmals in der Geschichte sinken. Verantwortlich dafür sind die gesunkenen Bruttolöhne je Arbeitnehmer im letzten Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zum welchem Einkommen Beiträge an die Krankenversicherung abgeführt werden müssen.
Die Werte sehen folgendermaßen aus:
- Beitragsbemessungsgrenze 2010: 45.000 EUR
- Erwartete Beitragsbemessungsgrenze 2011: 44.550 EUR
Gleichzeitig dürften auch die Werte für die Versicherungspflichtgrenze sinken. Der Wert könnte von derzeit 49.950 EUR auf 49.500 EUR Jahresverdienst sinken. Diese Grenze sagt aus, ob man als Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln kann.
- Versicherungspflichtgrenze 2010: 49.950 EUR,
- Erwartete Versicherungspflichtgrenze 2011: 49.500 EUR
Gesetzlich Krankenversicherte sparen bei gleichbleibenden Beitragssätzen in 2011 monatlich 35,55 EUR. Arbeitgeber sparen monatlich 31,95 EUR. Die Einsparungen treffen jedoch nur auf den Personenkreis zu, der über die Sozialversicherungsgrenzen verdient.
Kommentare zu dieser Nachricht
Weitere Nachrichten zum Thema Krankenversicherung:
- PKV: Unisex-Tarife für Frauen nur geringfügig billiger
- Tricks, wie man Zahnarztrechnungen reduziert
- Private Pflegeversicherung: Beitragssenkungen für PKV-Kunden zum 1. Januar 2012
- Pflegereform sieht Förderung von Wohngruppen vor
- Auslandskrankenversicherungen: gesetzliche Kassen dürfen sie nicht mehr übernehmen