Kündigungsfrist für BKK für Heilberufe bis 6. April 2010
Versicherte der BKK für Heilberufe können das Sonderkündigungsrecht aufgrund des Zusatzbeitrags bis zum 6. April 2010 wahrnehmen. Die Krankenkasse erhebt ab diesem Datum den maximalen Zusatzbeitrag in Höhe 1 Prozent des Bruttoeinkommens.
Gesetzlich Versicherte, die von einem Zusatzbeitrag betroffen sind, können die Krankenkasse wechseln. Die Kündigung muss bis zum Wirksamwerden des Zusatzbeitrags vollzogen sein. Für die Mitglieder der BKK für Heilberufe läuft die Kündigungsfrist am 6. April 2010 ab. Die Kasse ist eine der wenigen, die die maximale Höhe voll ausschöpft. der Zusatzbeitrag liegt bei 1 Prozent des Bruttoeinkommens. Maximal sind 37,50 EUR im Monat für den Personenkreis möglich, der über der Beitragsbemessungsgrenze verdient.
Einen Kassenwechsel sollte man sich allerding wohl überlegen. Dazu sollten Leistungen und der Service der Krankenkassen verglichen werden. Nutzen Sie den kostenlosen Gesetzliche Krankenkasse Vergleich für ihre kostengünstige Gesundheit.
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