PKV: Einschnitte beim Basistarif für Ärzte ab April 2010

17.02.10
cecu.de

Weniger Geld für Ärzte ab dem 1. April 2010: Ärztliche Leistungen für privat Krankenversicherte nach dem Basistarif werden geringer vergütet. Darauf einigten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV).

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Nach langen Verhandlungen konnten sich die Verhandlungspartner auf die Vergütungssätze für die Leistungen des Basistarifs einigen. Die private Krankenversicherung hatte darauf gedrängt, die Vergütungssätze der gesetzlichen Krankenversicherung anzunähern. Der PKV-Verband konnte sich mit seinen Maximalforderungen zwar nicht durchsetzen, erreichte jedoch, dass die Honorare im Basistarif ab April 2010 geringer sind.

Demnach können Laborleistungen künftig mit dem 0,9-fachen Satz Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Leistungen der Abschnitte A, E und O mit dem 1,0-fachen, alle übrigen Leistungen mit dem 1,2-fachen Satz abgerechnet werden. Bisher lagen die Sätze zwischen dem 1,38 und 1,8 fachen Satz.

Insgesamt sind bisher lediglich 15.000 Personen im Basistarif versichert. Der Basistarif wurde in der PKV eingeführt, um der gesetzlichen Vorgabe der Versicherungspflicht nachzukommen. Aufgrund des hohen Beitrags entscheiden sich die meisten Nicht-Versicherten für einen anderen Tarif in der PKV.

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