Krankenkassen suchen Schuldige für Schnee- und Glatteisunfälle
Die stationären Krankenhausaufenthalte, die in diesem Winter auf das Konto von Schnee und Glatteis gehen, liegen bei 20.000. Pro Unfall muß mit Behandlungskosten in Höhe von 5.000 Euro gerechnet werden. Nun versuchen die Krankenkassen, Schuldige für die Unfälle auszumachen.
Jeder Hauseigentümer ist verpflichtet, im Winter zu räumen. Kommt er seiner Verantwortung nicht nach und geschieht ein Unfall, kann er zur Zahlung der entstehenden Behandlungskosten verpflichtet werden. Ebenso ergeht es privaten Winterdiensten und den öffentlichen Räumdiensten. Die öffentlichen Betreiber lassen es öfter auf eine Gerichtsverhandlung ankommen als Privatleute.
Dieses Jahr mußten 20.000 Patienten stationär behandelt werden, da sie in Glatteis- oder Schneeunfälle verwickelt waren. Zahlreiche Knochenbrüche oder auch Kopfverletzungen waren die Folge. Vielfach hätten diese Schäden vermieden werden können, wenn Verantwortliche ihrer Räum- und Streupflicht nachgekommen wären. Die Krankenkassen versuchen nun, Schuldige für die Unfälle auszumachen, um die Kosten für die Behandlung zurückzufordern.
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