So sieht der Zusatzbeitrag künftig aus

Ohne Zusatzbeiträge können sich die Krankenkassen nicht mehr finanzieren. Strittig war bisher, in welcher Höhe der Beitrag verlangt werden darf. Nun hat sich die Regierungskoalition offenbar auf eine Lösung geeinigt.
Der Zusatzbeitrag soll demnach jedes Jahr neu berechnet und festgelegt werden. Bisher darf der Zusatzbeitrag maximal ein Prozent vom Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze betragen. Bis zu acht Euro können ohne Einkommensprüfung erhoben werden. Diese Grenze soll entfallen. Der Zusatzbeitrag wird künftig nach der Ausgabensituation im Gesundheitswesen bemessen. Je nach Kostensituation soll der Beitrag angehoben oder gesenkt werden.
Jede Krankenkasse soll aber auch künftig selbst über die Höhe eines erforderlichen Zusatzbeitrags entscheiden können. Als Maximalgrenze für die Zusatzprämie werden zwei Prozent vom Bruttoeinkommen veranschlagt. Damit müssen Besserverdiener dann statt 37,50 EUR künftig 75 EUR im Monat mehr bezahlen. Zusammen mit der Beitragssatzanhebung summiert sich die monatliche Mehrbelastung auf über 100 EUR.
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