Kündigungsfrist KKH-Allianz bis 15. April 2010
Versicherte der KKH-Allianz können bis zum 15. April 2010 ihr Sonderkündigungsrecht ausüben. Aufgrund der erstmaligen Erhebung eines Zusatzbeitrags dürfen die Versicherten die Krankenkasse außerordentlich wechseln.
Die KKH-Allianz hatte im Februar einen Zusatzbeitrag von 8 EUR für alle Versicherten zum 15. April 2010 beschlossen. Der Gesetzgeber räumt in diesem Fall den Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht ein. Der Zusatzbeitrag muss von den Versicherten allein getragen werden. Für Kinder oder mitversicherte Ehepartner fallen die 8 EUR jedoch nicht an.
Vor einem Kassenwechsel sollten Versicherte die Leistungen und den Service der Krankenkassen ausreichend vergleichen. Wir bieten Ihnen dazu den kostenlosen Gesetzliche Krankenkasse Vergleich.
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