Elektronische Gesundheitskarte: was droht bei Annahmeverweigerung?

11.07.12
Krankenkassenkarten

Die lang angekündigte elektronische Gesundheitskarte hält Einzug in Deutschland. Seit dem Herbst 2011 erhalten immer mehr Bundesbürger von ihrer Krankenkasse den neuen Ausweis. Um die neue Karte zu bekommen, müssen die Krankenkassenmitglieder Fotos an die Versicherer schicken, was einige Mitglieder verweigern. Drohen ihnen Konsequenzen?

Bereits vor vielen Jahren wurde die Entwicklung der umstrittenen elektronischen Gesundheitskarte beschlossen. Nun hält die lang angekündigte elektronische Gesundheitskarte Einzug in Deutschland. Seit Herbst 2011 erhalten immer mehr Bundesbürger von ihrer Krankenkasse den neuen Ausweis. Um die neue Karte zu bekommen, müssen die Krankenkassenmitglieder Fotos an die Versicherer schicken, was einige Mitglieder verweigern.

Was geschieht, wenn ein Krankenkassenmitglied seiner Versicherung kein Bild zukommen lässt? In den Medien schwirrten bereits Schreckensmeldungen, nach denen die Betroffenen ihren Versicherungsschutz verlieren könnten. Das Bundesgesundheitsministerium versicherte jedoch, dass niemand um seine Krankenversicherung fürchten müsse. Wer jedoch keinen Versicherungsnachweis erbringen kann, etwa weil die alte Gesundheitskarte abgelaufen ist, muss damit rechnen, dass ihm die Arztkosten zunächst in Rechnung gestellt werden.

Der Grund für die Verweigerung der Annahme der neuen Ausweise besteht unter anderem darin, dass Experten Sicherheitsmängel bei den elektronischen Gesundheitskarten befürchten. Auch Bürgerrechtsorganisationen, Datenschützer, Patienten- und Ärzteverbände sehen eine große Gefahr in Bezug auf den Missbrauch sensibler Daten. Die Verunsicherung der Kassenmitglieder vergrößerte sich noch als bekannt wurde, dass zwei Millionen Versicherte fehlerhafte neue Karten erhielten. Die Regierung verpflichtete die Kassen zur Ausgabe von 70 Prozent der Gesamtmenge an Karten, da ansonsten enorme Kosten entstehen. 

Ziel der Aktion „Elektronische Gesundheitskarte“ ist die Anlage einer elektronischen Gesundheitsakte. In Kürze soll es möglich sein, auf dieser Karte hochsensible Daten zu speichern, die niedergelassene Ärzte, Physiotherapeuten oder Krankenhäuser zentral abrufen können. Auf diese Weise entfällt der hohe Aufwand bezüglich des bisher üblichen Schriftverkehrs. Darüber hinaus könnten Doppeluntersuchungen eingespart werden, die unnötig Patienten und Geldbeutel belasten.

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