Zusatzbeitrag: säumige Versicherte müssen Zuschlag zahlen

18.08.10
Säumniszuschlag

Die Bundesregierung beschloss, daß Versicherte gesetzlicher Kassen, die den Zusatzbeitrag in den vergangenen sechs Monaten nicht an die Krankenkasse abführten, einen Säumniszuschlag zahlen müssen. Experten schätzen, daß rund 1 Million Krankenkassenmitglieder ihrer Schuld bisher nicht nachkamen. Der Vorschlag, die Beträge direkt über den Arbeitgeber einzuziehen, steht nicht mehr zur Debatte.

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Seit Jahresbeginn erhoben 16 Kassen den umstrittenen Zusatzbeitrag. Rund 1 Million Versicherte überwiesen ihren Versicherern bisher kein Geld. Die Bundesregierung beschloss nun, daß Versicherte gesetzlicher Kassen, die den Zusatzbeitrag in den vergangenen sechs Monaten nicht an die Krankenkasse abführten, einen Säumniszuschlag zahlen müssen. Der Vorschlag, die Beträge direkt über den Arbeitgeber einzuziehen, steht nicht mehr zur Debatte.
 
Die maroden Krankenversicherer schreiben ihre Mitglieder zunächst an und erinnern sie höflich an die zu entrichtenen Beiträge. Kommen die Kunden der Zahlungsaufforderung nicht nach, steht den Kassen der übliche gerichtliche Weg bis hin zur Pfändung offen. Doch der bürokratische Aufwand steht in keinem Verhältnis zu den eher geringen Beträgen. Die Kassen nehmen ihre Versicherten dahingehend in Schutz, daß sie die Ansicht vertreten, daß die Mitglieder die Zahlung nicht verweigerten, sondern vergaßen.
 
Experten prophezeien, daß alle Krankenkassen in den nächsten Jahren Zusatzbeiträge erheben müssen, um sich aus maroden finanziellen Lagen zu befreien. Die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Erhebung von Zusatzbeiträgen stehen derzeit auf dem Prüfstand und sollen geändert werden. Schätzungen zur Folge, fehlen den gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr 11 Milliarden Euro. Im Herbst berät das Bundeskabinett über eine Gesundheitsreform.

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