PKV: Noch kein Gesetzentwurf für Entfall der 3-Jahres-Frist

02.03.10
cecu.de

Union und FDP haben den erleichterten Zugang für Angestellte in die private Krankenversicherung (PKV) vereinbart. Bisher liegt jedoch noch kein Gesetzentwurf für eine Änderung vor. Somit ist unklar, ob die Erleichterungen noch 2010 in Kraft treten können.

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Die private Krankenversicherung sowie viele Angestellte hatten sich gefreut: Die 3-Jahres-Wechselsperre für Angestellte sollte wieder auf 1 Jahr herabgesetzt werden. Damit sollte es Angestellten wieder möglich sein, nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze in die PKV wechseln zu können. Allerdings haben die Koalitionäre bis zu jetzigen Zeitpunkt noch keinen Gesetzentwurf erarbeitet, der den Beschluss des Koalitionsvertrages umsetzt.

Somit gilt für den Personenkreis der abhängig Beschäftigten weiterhin die Regelung des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG). Dort lautet die Regelung, dass Arbeitnehmer in drei aufeinander folgenden Jahren mit ihrem regelmäßigen Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen müssen, um in die PKV wechseln zu können.

Für Beamte, Freiberufler und Selbständige gilt die Verdienstgrenze hingegen nicht. Sie können jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln.

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