PKV-Zwangsrabatte: BAH erwartet Klagewelle

09.08.12

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) geht von zahlreichen Klagen gegen die geplante Besteuerung des Herstellerzwangsrabattes für die PKV aus.

Nach einem Beschluss des Bundesfinanzministerium sollen die von der Pharmaunternehmen an die privaten Krankenversicherungen abzuführende Zwangsrabatt von bis zu 16 Prozent künftig der Mehrwertsteuer unterliegen. Zwar müssen die Unternehmen auch gegenüber den Gesetzlichen Krankenversicherung den Zwangsrabatt einräumen, allerdings wird hier auf die Erhebung der Mehrwertsteuer verzichtet. Aufgrund dieser Ungleichbehandlung geht der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) nun von zahlreichen Klagen gegen diese zusätzliche Besteuerung aus.

"Ich bin ganz sicher, dass unsere Mitgliedsunternehmen reihenweise gegen entsprechende Steuerbescheide vor die Finanzgerichte ziehen werden",  sagte  Dr. Hermann Kortland,  stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverband der Arrzneimttel-Hersteller , gegenüber dem Handelsblatt. „Der Gesetzgeber  wollte  den Herstellerzwangsrabatt in der GKV wirkungsgleich auf die PKV übertragen.  Genau dies geschieht aber nicht."

Der Bundesverband der Arrzneimttel-Hersteller (BAH) fordert nun das Bundesfinanzministerium auf, die Entscheidung zur Besteuerung der PKV-Zwangsrabatte rückgängig zu machen. Außerdem sollte auch die 2010 in Kraft getretene Erhöhung des Zwangsrabattes von 6 auf 16 Prozent überdacht werden. Als Grund für die Erhöhung führte die Regierungskoalition damals die drohenden Defizite in der GKV an.
Aufgrund der erwarteten Überschüsse der GKV sei diese Erhöhung aber nun nicht nicht mehr gerechtfertigt, erläuterte Kortland.

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