Der PKV-Wechsel wird per Gesetz leichter

Ab 2011 können Angestellte mit einem Verdienst oberhalb der 50.000 Euro in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Die Bundesregierung will im Rahmen der Gesundheitsreform die Wechselgrenze von drei auf ein Jahr herabsetzen.
Bisher müssen Angestellte drei Jahre hintereinander über der Entgeltgrenze verdienen. Wie hoch die Versicherungspflichtgrenze 2011 sein wird, wird erst Ende November festgelegt. Derzeit liegt der Wert bei 49.950 Euro. Junge und gesunde Gutverdiener können damit ab 2011 leichter aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Bei den gesetzlichen Kassen droht ab 2011 ein neuer Höchstbeitrag, der zusammen mit möglichen Zusatzbeiträgen zu monatlichen Mehrbelastungen von bis zu 100 Euro führen kann.
Wer sich für die PKV entscheidet, wird jedoch mit einer komplett anderen Beitragskalkulation konfrontiert. Nicht das Einkommen, sondern der Gesundheitszustand, das Eintrittsalter und die versicherten Leistungen sind für den monatlichen Beitrag entscheidend. Zudem hat der Versicherte zahlreiche Wahlmöglichkeiten bezüglich der Tarife.
Die Gesundheitsreform wird von der Bundesregierung beraten und soll im September den parlamentarischen Gremien vorgelegt werden. Gleichzeitig sollen die Wahltarife bei den gesetzlichen Kassen abgeschafft werden.
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