Bundesversicherungsamt hat keine Bedenken bezüglich gemeinsamer Ankündigung von Zusatzbeiträgen

09.03.10

Das Bundesversicherungsamt hat keinerlei Bedenken bezüglich der gemeinsamen Ankündigung für die Erhebung von Zusatzbeiträgen durch neun Krankenkassen. Das Amt beruft sich dabei auf die Tatsache, daß Krankenkassen keine Unternehmen im Sinne des Kartellrechts sind. Das Bundeskartellamt prüft hingegen derzeit noch, ob die Absprachen der Krankenversicherer rechtswidrig sind.

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Im Januar erklärten neun Gesetzliche Krankenkassen auf einer gemeinsamen Pressekonferenz, Zusatzbeiträge erheben zu wollen. Aufgrund der Absprache vermuteten Kritiker rechtswidriges Handen gegen das Kartellrecht. Selbst die Bundeskanzlerin, Angela Merkel, zeigte sich mißtrauisch. Das Bundeskartellamt und das Bundesversicherungsamt kündigten daraufhin Untersuchungen zum Vorgehen der Kassen an.

Eine Kasse hat das Recht, sollte sie mit den finanziellen Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht mehr zurechtkommen, Zusatzbeiträge zu erheben. Die Krankenkassen sind befugt, ihre Versicherten mit maximal einem Prozent vom Bruttolohn zusätzlich zu belasten. Acht Euro dürfen monatlich ohne Einkommensprüfung erhoben werden. Die Einführung von Zusatzbeiträgen durch die Mitglieder, kann eine große Abwanderung von Versicherten nach sich ziehen.

Nach eingehender Prüfung des Sachverhalts gab das Bundesversicherungsamt bekannt, daß es keine Bedenken, bezüglich der gemeinsamen Ankündigung für die Erhebung von Zusatzbeiträgen durch neun Krankenkassen, hat. Das Amt beruft sich dabei auf die Tatsache, daß Krankenkassen keine Unternehmen im Sinne des Kartellrechts sind. Der neue Präsident des BVA, Dr. Maximilan Gaßner, vertritt den Standpunkt, daß die finanzielle Sicherung einer Krankenkasse wichtig für die Solidargemeinschaft sei und die Erhebung von Zusatzbeiträgen absolut gerechtfertigt. Das Bundeskartellamt prüft hingegen derzeit noch, ob die Absprachen der Krankenversicherer rechtswidrig sind.

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