Patientenrechtestärkung: Echter Schutz oder Mogelpackung?
Das Bundeskabinett brachte ein von Gesundheitsminister Daniel Bahr und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger entwickeltes Gesetz auf den Weg, welches die Rechte von Patienten stärken und bündeln soll. Die Opposition und auch Patientenschützer monieren den Inhalt und bezeichnen ihn als Lobbypolitik. Auch andere Experten bemängeln, dass im Grunde lediglich die bestehende Rechtsprechung in das Gesetz überführt wurde.
Ein Patient begibt sich in die Hände von Ärzten, um sich operieren zu lassen. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Tücher im Bauchraum vergessen werden oder OP-Besteck im Körper verbleibt. Mancher Mediziner erkennt die Anzeichen lebensbedrohlicher Erkrankungen nicht und der Patient stirbt, da er keine entsprechende Therapie erhielt. In diesen Fällen ist es hilfreich, seine Rechte als Patient zu kennen und vor allen Dingen durchsetzen zu können.
Zu diesem Zweck brachte das Bundeskabinett ein von Gesundheitsminister Daniel Bahr und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger entwickeltes Gesetz auf den Weg, welches die Rechte von Patienten stärken und bündeln soll. Der Entwurf enthält Paragraphen, nach welchen Mediziner verpflichtet sind, ihren Patienten vor der Operation Auskunft über den Eingriff und dessen Nebenwirkungen und Risiken zu geben. Nach den Vorstellungen von Bahr und Leutheusser-Schnarrenberger sollten die Patienten zudem informiert werden, welcher Teil der Behandlung selbst zu tragen ist. Neben dem Recht, in die ärztlichen Unterlagen schauen zu dürfen, soll die Therapie künftig seitens der Ärzte ausführlich dokumentiert werden.
Auch die Krankenkassen können sich der Reform nicht entziehen, denn sie müssen geschädigten Patienten künftig Beistand leisten. Zudem können sich Patienten Hilfsmittel auf Kassenkosten besorgen, wenn die Krankenkasse länger als fünf Wochen benötigt, einen Antrag für notwendige Mittel zu bewilligen. Die Rechte der Patienten werden bei groben Behandlungsfehlern insofern gestärkt, als dass die Beweislast beim Arzt liegt. In den meisten Fällen liegt diese Last jedoch noch immer beim Patienten.
Die Opposition und auch Patientenschützer monieren den Inhalt und bezeichnen ihn als Lobbypolitik. Auch andere Experten bemängeln, dass im Grunde lediglich die bestehende Rechtsprechung in das Gesetz überführt wurde. Zudem vermissen Sachverständige die Installation eines Entschädigungsfonds in das Gesetz.
