Mitgliederschwund bei den gesetzlichen Krankenkassen durch Zusatzbeiträge

28.07.10
Zusatzbeiträge

Die seit Anfang des Jahres erhobenen Zusatzbeiträge führten zu einem erheblichen Mitgliederschwund einerseits und zu einer Steigerung der Mitgliederzahl andererseits. Insgesamt erhoben 16 gesetzliche Krankenversicherer die umstrittenen Zusatzbeiträge. Experten schätzen, daß spätestens 2013 alle Kassen zu dieser Maßnahme greifen müssen.

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Kommt eine Kasse mit ihren Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht zurecht, darf sie Zusatzbeiträge für ihre Mitglieder erheben. In diesem Jahr gilt noch die alte Regelung, nach der eine Kasse bis zu ein Prozent vom Bruttolohn monatlich erheben darf. Der Maximalwert der zusätzlichen Beiträge liegt demnach bei 37,50 Euro monatlich. Ohne Einkommensprüfung darf ein Betrag von 8 Euro monatlich angesetzt werden.

Die gesetzlichen Krankenversicherer, die finanziell bereits ins Straucheln gerieten, sahen sich gezwungen, Zusatzbeiträge zu erheben. Das hatte drastische Folgen, denn die DAK muß einen Mitgliederschwund von 241.000 Menschen verkraften. Die Techniker Krankenkasse hingegen gilt als Gewinner, denn rund 238.000 Versicherte unterschrieben Mitgliederverträge. Auch die hkk aus Bremen profitierte von den Wechseln, denn sie verzeichnete ein Plus von 7,2 Prozent. Darüberhinaus kündigte die hkk ihren Mitgliedern eine Prämienzahlung an.

Insgesamt erhoben 16 gesetzliche Krankenversicherer die umstrittenen Zusatzbeiträge. Experten schätzen, daß spätestens 2013 alle Kassen zu dieser Maßnahme greifen müssen. Ab dem kommenden Jahr ändern sich die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Erhebung von Zusatzbeiträgen. Die Kassen können die Grenze für die Beiträge selbständig festlegen, und Sie unterliegen keiner Verpflichtung zur Einkommensprüfung. Allerdings soll es für Beiträge oberhalb der Zwei-Prozent-Grenze einen Steuerausgleich geben.

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