Kündigungsfrist BKK Westfalen-Lippe endet am 25. März 2010
Versicherte der BKK Westfalen-Lippe haben bis zum 25. März 2010 ein Sonderkündigungsrecht. Dies besteht, weil die Krankenkasse zu diesem Termin einen Zusatzbeitrag einführen wird.
Die BKK Westfalen-Lippe wird von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag von 12 Euro verlangen. Der Gesetzgeber räumt den Mitgliedern in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht ein. Um die Frist zu wahren, muss die Kündigung bis zum 25. März ausgesprochen werden. Der Wechsel ist dann zum Stichtag der Erhöhung möglich. Die BKK Westfalen-Lippe muss eine Einkommensprüfung vornehmen. Da der Zusatzbeitrag über 8 Euro liegt, greift die sogenannte Überforderungsklausel.
Die maximale Belastung darf lediglich bei einem Prozent des Bruttoeinkommens liegen. Für Ehepartner und Kinder fällt der Zusatzbeitrag jedoch nicht an. Zuvor sollten sich Wechselwillige jedoch über Leistungen und den Service bei anderen Kassen informieren.
Wir bieten Ihnen dazu den kostenlosen Service über Gesetzliche Krankenkassen Vergleich an.
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