AOK-Fusion: Was ändert sich für Versicherte

26.08.10
Fusion bei Krankenkassen

Nach der Ankündigung der Fusion von AOK Berlin-Brandenburg und AOK Mecklenburg-Vorpommern zur neuen AOK Nordost fragen sich viele Versicherte, ob sich für den Krankenschutz etwas ändert. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte zusammengestellt.

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Die fusionierte AOK Nordost wird zu den Big-Playern im Markt der gesetzlichen Krankenkassen zählen. Mit ihren rund 1,7 Millionen Versicherten nimmt die Kasse Platz 11 ein. Zunächst wird für 2011 kein Zusatzbeitrag veranschlagt. Grundsätzlich erhoffen sich die Kassenvorstände durch den Zusammenschluss Synergieeffekte, die letztlich zu Kosteneinsparungen führen. Die Fusion entsteht auch durch den Wettbewerbsdruck infolge des Gesundheitsfonds.

Werden die Leistungen durch die Fusion geändert?
In der Regel sind 95 Prozent der Kassenleistungen gesetzlich vorgeschrieben. Nur bei freiwilligen Zusatzleistungen und beim Service können sich die gesetzlichen Kassen überhaupt unterscheiden. Die AOK Nordost will das Servicenetz und die Zahl der Mitarbeiter zunächst konstant halten. Auch bei den Leistungen soll das Spektrum beibehalten werden. Versicherte werden also zunächst keine Auswirkungen zu spüren bekommen.

Sonderkündigungsrecht durch die Fusion?
Die Fusion der beiden Krankenkassen berechtigt nicht zu einer Kündigung der Mitgliedschaft. Die einzige Ausnahme besteht nur dann, wenn die neue Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt. Gerade dies will die AOK Nordost durch die Fusion jedoch vermeiden. Die Mitgliedschaft kann dann nur nach einer Dauer von mindestens 18 Monaten zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden.

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