Brauchen Hartz IV-Empfänger keine Zusatzbeiträge zu entrichten?

Geht es nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister, Philipp Rösler, so brauchen Bezieher von Hartz IV, Arbeitslosengeld I und Sozialhilfe sowie Empfänger der Grundsicherung und Wehrdienstleistende keine Zusatzbeiträge zu leisten. Öffentliche Träger, wie beispielsweise Arbeitsagenturen, sollten für die Beiträge aufkommen. Doch die CDU trägt dieses Vorhaben nicht mit.
Seit Beginn des Jahres erhoben 16 gesetzliche Krankenversicherer die umstrittenen Zusatzbeiträge. Eine Kasse darf bis zu ein Prozent vom Bruttolohn monatlich erheben. Der Maximalwert der zusätzlichen Beiträge liegt demnach bei 450 Euro jährlich. Ohne Einkommensprüfung darf ein Betrag von 8 Euro pro Monat angesetzt werden.
Geht es nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister, Philipp Rösler, so brauchen die Bezieher von Hartz IV, Arbeitslosengeld I und Sozialhilfe sowie Empfänger der Grundsicherung und Wehrdienstleistende keine Zusatzbeiträge zu leisten. Öffentliche Träger, wie beispielsweise Arbeitsagenturen, sollten für die Beiträge aufkommen. Doch die CDU trägt dieses Vorhaben nicht mit. Der CDU-Politiker Jens Spahn vertritt die Ansicht, daß Empfänger von Arbeitslosengeld I finanziell in der Lage seien, die Beiträge zu entrichten.
Die Union setzt sich lediglich für die Befreiung von Hartz-IV-Empfängern ein. Im Herbst entscheidet das Bundeskabinett endgültig über die Pläne zur Gesundheitsreform. Die Höhe der Zusatzbeiträge wird sich aller Wahrscheinlichkeit zu Beginn des kommenden Jahres ändern. Zudem steigen die allgemeinen Beiträge zur Krankenversicherung auf 15,5 Prozent.
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