PKV: Mehr Transparenz und Kostenkontrolle

03.08.10
Kostenkontrolle in der PKV

Versicherte einer privaten Krankenversicherung (PKV) erhalten eine Auflistung über die erbrachten Leistungen und die Kosten einer Behandlung. Damit wird in der PKV bereits ein Vorschlag des obersten Verbraucherschützers, Gerd Billen, umgesetzt. Er fordert eine Patientenquittung und mehr Transparenz bei den Arztbehandlungen.

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Die private Krankenversicherung bietet neben Preis- und Leistungsvorteilen auch mehr Transparenz. Jeder Versicherte erhält mit der Rechnungsstellung durch den behandelnden Arzt oder die privatärztliche Verrechnungsstelle eine Auflistung der durchgeführten Behandlungen. Zugleich werden die Kosten einer einzelnen Maßnahme aufgeführt. Auf diese Weise werden dem Versicherten die Kosten vor Augen geführt mit der Folge, dass privat Versicherte in der Regel "bewusster" mit der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen und Medikamente umgehen.

Diesen Umstand will der Chef des Verbands der Verbraucherzentralen e.V., Gerd Billen, auch in der gesetzlichen Krankenversicherung umsetzen. Billen wünscht sich sogar eine Patientenquittung, die der Versicherte unmittelbar nach der Behandlung unterzeichnen solle. Damit solle das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit Gesundheitsleistungen auf Arzt- und Patientenseite geschärft werden.

Bisher werden gesetzlich Versicherten die Kosten einer Behandlung nicht vor Augen geführt. Einzige Ausnahme: wer das Kostenerstattungsprinzip wählt, erhält die Rechnungen des Arztes und muss diese zur Erstattung an die Krankenkasse weiterleiten. Davon macht jedoch lediglich ein zu vernachlässigender Teil der GKV-Versicherten Gebrauch.

In der PKV ist das Kostenerstattungsprinzip die gängige Variante. So erhält jeder versicherte den Einblick über die tatsächlichen Kosten von medizinischen Leistungen. Mit der Zeit wird so ein Verantwortungsbewusstsein aufgebaut, um den privaten Versicherungsträger nicht über Gebühr zu strapazieren. Denn die Beiträge in der PKV können auch nur dann stabil bleiben, wenn das Versichertenkollektiv die Kosten nicht ausufern lässt.

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