Krankenkassen: Absprachen bezüglich Zusatzbeiträge?

22.02.10
cecu.de

Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) sowie die KKH Allianz erhielten vom Kartellamt bereits Schreiben. Der Verdacht liegt nahe, daß neun Krankenversicherer Absprachen bezüglich der Zusatzbeiträge vornahmen. Fraglich ist nur, ob das Bundeskartellamt überhaupt zuständig für eine Überprüfung hinsichtlich möglicher verbotener Vereinbarungen unter den Krankenkassen ist.

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Die Erhebung der Zusatzbeiträge durch die Krankenkassen steht seit Wochen im Fokus der Medien. Nun erhielten die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) sowie die KKH Allianz Schreiben vom Kartellamt. Diesen beiden Kassen sowie sieben weiteren wird zur Last gelegt, untereinander Absprachen bezüglich der Zusatzbeiträge erhoben zu haben. Fraglich ist nur, ob das Bundeskartellamt überhaupt zuständig für eine Überprüfung ist. Für die Krankenkassen gilt das Sozialgesetzbuch, dessen Bestimmungen, laut Krankenkassen, nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskartellamtes fallen.

Eine Kasse hat das Recht, sollte sie mit den finanziellen Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht mehr zurechtkommen, Zusatzbeiträge zu erheben. Die Krankenkassen sind befugt, ihre Versicherten mit maximal einem Prozent vom Bruttolohn zusätzlich zu belasten. Acht Euro dürfen monatlich ohne Einkommensprüfung erhoben werden. Im Zweifelsfall wird ein Maximalbetrag von 37,50 Euro fällig, was einem jährlichen Betrag von 450 Euro entspricht. Acht Krankenversicherer machten bislang Gebrauch von ihrem Recht.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen zeigt sich unbeeindruckt vom Vorhaben des Bundeskartellamtes, schließlich rechnet er damit, daß sich die Verdächtigungen als unbegründet herausstellen. Ein CDU-Politiker teilt die Ansicht des Spitzenverbandes, wohingegen eine FDP-Politikerin die Vorgehensweise des Kartellamtes befürwortet. Die Möglichkeit besteht, daß die ein oder andere Kasse gerichtlich gegen die Überprüfungen durch das Kartellamt vorgehen wird. Dann wird sich zeigen, ob Krankenkassen wie Unternehmen behandelt werden können.

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