Kritik am Zusatzbeitrag: Trotz Nichtzahlung keine Kündigung

16 Krankenkassen verlangen von ihren Versicherten Zusatzbeiträge. Rund eine Millionen Kunden verweigern jedoch die Zahlung. Daher wird ein Säumniszuschlag diskutiert. Die Kündigung müssen die säumigen Zahler jedoch nicht befürchten, denn es gilt die Versicherungspflicht.
Wer mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nichts auskommt, darf von seinen Versicherten einen Zusatzbeitrag verlangen. Nach Zeitungsberichten wollen viele Versicherte diese Extraprämie aber nicht zahlen. Bei einzelnen Krankenkassen würde jeder Dritte die Zahlung verweigern. Nun will die Bundesregierung den Zahlungsverweigerern an den Kragen. Wer nicht zahlt, soll noch mehr zahlen, nämlich einen Säumniszuschlag von bis zu drei Monatszusatzbeiträgen.
Doch selbst wer dann noch nicht zahlen will oder kann, hat zunächst nichts zu befürchten. Denn die allgemeine Versicherungspflicht sorgt dafür, dass jeder Nichtzahler seinen Kassenschutz behält, ja sogar Leitungen in Anspruch nehmen kann. Eine Regelung, die dem Schutz der Nichtversicherten dient, sorgt nun dafür, dass die Kassen ihrem Geld hinterherrennen. Denn wer keine Einbußen bei den Leistungen zu befürchten hat, kann weiter die Zahlung verweigern.
Die Zahlungsverweigerer haben bisher auf Mahnungen und Erinnerungsschreiben der Kassen nicht reagiert. Die Krankenkassen befürworten die frühere Idee von Gesundheitsminister Rösler (FDP), im Fall der Nichtzahlung den Lohn zu pfänden. Aus Gründen des Datenschutzes wurde dieses Vorhaben jedoch verworfen. Und fraglich ist, was mit den Nichtzahlern passieren würde, die gar kein Lohneinkommen beziehen.
So bleibt den Kassen nur eines: Sie erhalten nicht die erforderlichen Zusatzbeiträge und müssen weiter Leistungen erbringen. So kann auch ein Teufelskreislauf in Gang gesetzt werden.
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