Gerichtliche Verfügung: PKV-Verband darf zwei Werbesprüche nicht mehr verwenden

13.07.10
PKV-Verband Urteil

Laut einer Verfügung des Landgerichts Köln darf der Verband der Privaten Krankenversicherung zwei Werbesprüche nicht mehr verwenden. Es handelt sich um die Sätze „Lieber versichert als verwaltet“ und „Ein schuldenfreies Gesundheitswesen? Haben wir“. Der Ersatzkassenverband VDEK legte Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale ein, die Slogans würden die Gesetzlichen Krankenkassen herabsetzen.

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Der Verband der Privaten Krankenkassen warb mit zwei Werbesprüchen um neue Mitglieder. Im einzelnen handelt es sich um die Sätze „Lieber versichert als verwaltet“ und „Ein schuldenfreies Gesundheitswesen? Haben wir“. Der Ersatzkassenverband VDEK sah die Gesetzlichen Krankenkassen mit diesen Slogans diffamiert. Der Verband legte daraufhin bei der Wettbewerbszentrale Beschwerde ein.

Das Kölner Landgericht folgte dem Antrag der Wettbewerbszentrale. In einem Eilverfahren untersagten die Richter dem PKV-Verband die Verwendung dieser Werbeslogans ohne Begründung. Der Vorstandsvorsitzende des Ersatzkassenverbandes zeigte sich sehr erfreut über die Entscheidung der Richter. Der PKV-Verband will hingegen Widerspruch einlegen.

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