Kündigungsfrist BKK Phönix bis zum 20. März 2010
Versicherte der BKK Phönix können ihre Mitgliedschaft noch bis zum 20. März 2010 kündigen. Den Versicherten wird ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, weil die Krankenkasse zu diesem Datum einen Zusatzbeitrag erhebt.
Der Gesetzgeber hat verankert, dass bei einem Zusatzbeitrag die Betroffenen bis zum Erhöhungstermin die Krankenkasse wechseln können. Versicherte der BKK Phönix genießen dieses Recht noch bis zum 20. März 2010. Da die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen, musste die Kasse einen Zusatzbeitrag ankündigen. Die zusätzliche Prämie muss von den Versicherten allein getragen werden.
Zuvor sollte man sich jedoch über die Leistungen und den Service bei den Krankenkassen informieren. Wir bieten Ihnen dazu den Gesetzliche Krankenkassen Vergleich an.
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