Basistarif: Vergütungsvereinbarung ärztliche Leistungen
Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung aben am 28. Januar 2010 eine Vereinbarung über die Vergütung im Basistarif geschlossen. Die ärztlichen Leistungen werden ab 1. April 2010 geringer vergütet. Die Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2012.
Grundsätzlich ist für ärztliche Leistungen im Basistarif gesetzlich vorgesehen, dass der 1,8fache Gebührensatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattet wird. Für Leistungen nach Abschnitt M und Nr. 437 des Gebührenverzeichnisses der GOÄ wird der 1,16fache Gebührensatz, für Leistungen nach den Abschnitten A, E und O wird der 1,38fache Gebührensatz erstattet.
Für ärztliche Leistungen im Basistarif werden nach der neuen Vereinbarung nur der 1,2fache Gebührensatz der GOÄ erstattet. Für Leistungen nach Abschnitt M und Nr. 437 des Gebührenverzeichnisses der GOÄ ist der 0,9fache Gebührensatz, für Leistungen nach den Abschnitten A, E und O ist der 1,0fache Gebührensatz zu erstatten.
Die Vereinbarung gilt vom 1. April 2010 bis zum 31. Dezember 2012. Sie verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien mindestens sechs Monate vorher eine neue Vereinbarung verlangt. Bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung gilt diese Vereinbarung fort. Ein sofortiges Kündigungsrecht besteht, wenn mehr als 100.000 Personen im Basistarif versichert sind.
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