Gesetzliche Krankenkassen lehnen staatlich geförderte private Pflegeversicherungen ab

25.06.12
Pfelegeversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen sprechen sich gegen staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherungen aus. Der sogenannte Pflege-Bahr leiste keine Entlastung bei der Pflegeversicherung und die finanziellen Vorteile seien nicht erkennbar. Zudem werde das Ziel einer nachhaltigen Absicherung der sozialen Pflegeversicherung verfehlt.

Plänen des Gesundheitsministers zur Folge, sollen private Pflegezusatzversicherungen einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro jährlich erhalten, sofern der Versicherte mindestens 120 Euro an Versicherungsprämie zahlt. Vorgesehen ist die Bezuschussung von 1,5 Millionen Verträgen im kommenden Jahr. Hierfür stehen 100 Millionen Euro zur Verfügung. Doch Experten ermittelten Kosten in Höhe von 924 Millionen Euro, denen sie über 15 Millionen Verträge zur Grunde legten.

Die gesetzlichen Krankenkassen sprechen sich gegen staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherungen aus. Der sogenannte Pflege-Bahr leiste keine Entlastung bei der Pflegeversicherung und die finanziellen Vorteile seien nicht erkennbar. Zudem werde das Ziel einer nachhaltigen Absicherung der sozialen Pflegeversicherung verfehlt. Auch Verbraucherverbände tadeln das Vorhaben.

Im Zuge der demografischen Entwicklung steht Deutschland vor den Herausforderungen einer immer älteren Gesellschaft. Prognosen zur Folge soll die Zahl der Pflegebedürftigen von heute 2,4 Millionen Menschen auf 4 Millionen in einigen Jahrzehnten klettern. Um die Versorgung dieser Hilfsbedürftigen zu gewährleisten, ist eine Reform der Pflege unerlässlich, ein Standbein bildet die private Vorsorge. Heute befasst sich der Gesundheitsausschuss der Deutschen Bundestages mit dem Thema „private Pflegezusatzversicherungen“.

Der Verband der privaten Krankenkassen drängt auf die Abklärung der Rahmenbedingungen, da die neuen Verträge entwickelt werden müssen, um im Jahr 2013 am Markt verfügbar zu sein. Besonders Fragen hinsichtlich der Abschluss- und Verwaltungskosten stehen noch im Raum. Der Verband klärt zudem auf, dass eine Dynamisierung der staatlichen Zulage erforderlich sei. Darüberhinaus müsse Konsens über ergänzende Modalitäten bezüglich der Überschussbeteiligung herrschen.

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