Kündigungsfrist BKK-Advita läuft am 15. März 2010 aus

08.03.10

Versicherte der BKK-Advita genießen bis einschließlich 15. März 2010 ein Sonderkündigungsrecht. Zu diesem Zeitpunkt wird der Zusatzbeitrag von 8 Euro wirksam, den die Krankenkasse im Februar beschlossen hatte.

Anzeige

Noch eine Woche haben die Versicherten der BKK-Advita für die Kündigung und den Wechsel der Krankenkassen Zeit. Das Kündigungsrecht wird wirksam, weil die Kasse zu diesem Zeitpunkt einen Zusatzbeitrag von 8 Euro von den Versicherten verlangt. Mitversicherte Ehegatten und Kinder müssen Beitrag nicht entrichten.

Der Zusatzbeitrag darf maximal 1 Prozent des Bruttoeinkommens ausmachen. Bis 8 Euro darf er jedoch ohne Einkommensprüfung erhoben werden. Der Zusatzbeitrag ist von den Versicherten allen zu zahlen.

Einen kostenlosen Vergleich erhalten Sie unter Gesetzliche Krankenkassen Vergleich.

Kommentare zu dieser Nachricht

Facebook Kommentar

Weitere Nachrichten zum Thema Krankenversicherung: