Kündigungsfrist BKK-Advita läuft am 15. März 2010 aus
Versicherte der BKK-Advita genießen bis einschließlich 15. März 2010 ein Sonderkündigungsrecht. Zu diesem Zeitpunkt wird der Zusatzbeitrag von 8 Euro wirksam, den die Krankenkasse im Februar beschlossen hatte.
Noch eine Woche haben die Versicherten der BKK-Advita für die Kündigung und den Wechsel der Krankenkassen Zeit. Das Kündigungsrecht wird wirksam, weil die Kasse zu diesem Zeitpunkt einen Zusatzbeitrag von 8 Euro von den Versicherten verlangt. Mitversicherte Ehegatten und Kinder müssen Beitrag nicht entrichten.
Der Zusatzbeitrag darf maximal 1 Prozent des Bruttoeinkommens ausmachen. Bis 8 Euro darf er jedoch ohne Einkommensprüfung erhoben werden. Der Zusatzbeitrag ist von den Versicherten allen zu zahlen.
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