AOK: Warum keine Prämien ausgeschüttet werden

Trotz Überschüssen will die AOK keine Prämien an die Versicherten ausschütten. Stattdessen soll das Geld für die zukünftige Finanzierung der Versicherungsleistungen verwendet werden. Damit wendet die AOK ein Modell an, das bereits von der privaten Krankenversicherung (PKV) praktiziert wird.
Geht es nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) erhalten die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen demnächst Geld von ihrer Kasse zurück. Angesichts von Milliardenüberschüssen müsse das Geld der Versicherten auch diesen wider zugute kommen. Rund 10 Milliarden Euro werden von den Kassen derzeit gehortet. Rund 30 Krankenkassen seien finanziell in der Lage, diese Überschüsse an die Versicherten auszuzahlen.
AOK will langfristige Sicherheit
Der AOK-Bundesverband hat sich nun gegen die Ausschüttung ausgesprochen. Vielmehr solle das Kapital in die langfristige Versorgung der Versicherten investiert werden. Damit könnten, so der Vorsitzende Jürgen Graalmann, die Leistungen weiter ausgebaut werden.
Damit setzt die AOK auf ein Modell, dass die privaten Krankenversicherer bereits anwenden. Durch die Bildung von Altersrückstellungen sollen künftige Kostensteigerungen und Leistungserweiterungen durch den medizinischen Fortschritt finanziert werden. Bislang haben die PKV-Unternehmen für die Kranken- und Pflegeversicherung rund 170 Milliarden Euro angesammelt. Da nehmen sich die 10 Milliarden bei den gesetzlichen Kassen geradezu bescheiden aus, zumal dieses Geld für rund 72 Millionen Versicherte zur Verfügung steht, während die PKV lediglich 9 Millionen Personen versichert.
Diskussion um Zukunft
Durch den Vorstoß der AOK könnte die Diskussion um die künftige Finanzierung im Gesundheitswesen angeheizt werden. Bislang wurden stets die Forderungen laut, die PKV abzuschaffen und eine einheitliche Bürgerversicherung einzuführen. Doch der Weg könnte auch in die andere Richtung gehen, in dem stärkere kapitalgedeckte Elemente Einzug in die gesetzlichen Kassen finden.
Bislang findet die Kapitaldeckung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung keine Anwendung. Bis auf die gesetzlich vorgeschriebene maximal Rücklage von 1,5 Monatsausgaben bildet die GKV keine Reserven.
