AOK-Chef stellt sich gegen Regierungspläne bezüglich der Gesundheitsreform

10.08.10
Gesundheitsreform

Dr. Herbert Reichelt, Chef des AOK-Bundesverbandes, vertritt die Meinung, daß die Pläne der Bundesregierung, die gesetzlichen Krankenversicherungen unter Kartellrecht zu stellen, die Versicherten finanziell erheblich belasten werden. Auch die Zusatzbeiträge hält Reichelt für nicht sozialverträglich. Die Bundesregierung warnt indes vor einer Verunsicherung der Mitglieder und erklärt, daß sie eine mittelstandsfreundliche Regelung anstrebe.

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Die geplante Gesundheitsreform der Bundesregierung erhält vom Chef des AOK-Bundesverbandes erhebliche Kritik. Dr. Herbert Reichelt erklärt, daß die Erhebung von Zusatzbeiträgen nicht sozialverträglich sei. Er gibt zu bedenken, daß Hartz-IV-Empfänger und Rentner eine zu hohe finanzielle Belastung hätten. Allein das bürokratische Procedere erfordere einen erheblichen Aufwand.

Reichelt glaubt, daß die Einziehung der Zusatzbeiträge zu etlichen Mahnverfahren führe. Daher meint er, daß der einzige Weg, um die Zusatzbeiträge ohne Gerichtsverfahren einzuziehen, direkt über die Leistungsträger im Falle von Hartz-IV-Empfängern und Rentnern erfolgen müsse. Der Chef des AOK-Bundesverbandes warnt darüberhinaus vor den Plänen der Bundesregierung, die Krankenversicherungen unter das Kartellrecht zu stellen. Er befürchtet insbesondere die Rückgängigmachung bereits abgeschlossener Rabattverträge mit Pharmaunternehmen, die der AOK Einsparungen in beträchtlicher Höhe bescheren.

Reichelt sagt, daß die gesetzlichen Krankenversicherer keine gewinnorientierten Unternehmen seien, und nicht daran interessiert, Kartelle zu Lasten der Versicherten zu gründen. Die Bundesregierung warnt indes vor einer Verunsicherung der Mitglieder und erklärt, daß sie eine mittelstandsfreundliche Regelung anstrebe.

Um die Kosten der Krankenkassen möglichst gering zu halten, fordert Reichelt unter anderem die Möglichkeit, Exklusivverträge mit Kliniken abschließen zu können. Bisher existiert für diese Maßnahme jedoch keine Erlaubnis.

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