Kündigung BKK Gesundheit wegen Zusatzbeitrag bis 31. März 2010

06.03.10

Versicherte der BKK Gesundheit können bis zum 31. März 2010 ihr Sonderkündigungsrecht wahrnehmen. Grund ist die erstmalige Erhebung eines Zusatzbeitrags zu diesem Stichtag. Der Zusatzbeitrag liegt bei 8 EUR.

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Wenn die Krankenkassen mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, dürfen sie einen Zusatzbeitrag erheben. Davon macht auch die BKK Gesundheit erstmals in 2010 Gebrauch. Der Gesetzgeber hat für diesen Fall den Versicherten ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Bis zum 31. März 2010 müssen sich die Versicherten für eine neue Kasse entscheiden, wenn sie den Zusatzbeitrag umgehen wollen.

Da neben dem Beitrag vor allem die Leistungen und der Service eine Rolle spielen, sollte man die gesetzlichen Kassen vergleichen. Wir bieten Ihnen dazu den kostenlosen Gesetzliche Krankenkasse Vergleich an.

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