Gesetzeslücke: Hartz-IV-Empfänger bekommt private Krankenversicherung bezahlt

16.07.10
PKV-Hartz IV

Kann ein Hartz-IV-Empfänger nicht in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden, ist die Arbeitsagentur verpflichtet, die Kosten für eine private Krankenversicherung zu übernehmen. Das Landessozialgericht für das Saarland fällte jüngst dieses Urteil. Ein arbeitsloser, vormals selbständiger und privat versicherter Anwalt klagte, da er 80 Euro an monatlichen Beiträgen für die private Krankenversicherung nicht mehr aufbringen konnte.

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Im Zuge der Gesundheitsreform 2009 entstand die Regelung, daß Privatversicherte nicht mehr zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können. Das betrifft auch Menschen, die ihren Beruf nicht mehr ausüben, Hartz-IV-Empfänger werden und die Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht mehr aufbringen können. Vor der Gesundheitsreform nahm die gesetzliche Krankenversicherung diese Menschen auf. Seit Januar 2009 hingegen müssen sich die privat krankenversicherten Hartz-IV-Empfänger in dem neu geschaffenen PKV-Basistarif versichern.

Vielfach übersteigen die Beiträge eines Hartz-IV-Empfängers für die PKV die Kosten, die normalerweise für einen gesetzlich versicherten Hartz-IV-Empfänger anfallen. Rund 165 Euro monatlich beträgt die durchschnittliche Differenz. In Deutschland leben etwa 32.000 Menschen, die von dieser Neuregelung betroffen sind. In vielen Fällen entstanden erhebliche Schuldenberge.

Ein vormals privatversicherter selbständiger Anwalt, der seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, klagte zunächst vor dem Sozialgericht für die Erstattung seiner für die PKV aufgewendeten Beiträge. Das Gericht gab ihm Recht, und nun erhielt er zudem eine Bestätigung vor dem Landessozialgericht für das Saarland. Die Richter verfügten, daß die Arbeitsagenturen die Beiträge für die privaten Krankenversicherungen zahlen müssen, sofern der Betroffene nicht in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden kann.

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