Eltern-Kind-Kur bei körperlicher und seelischer Überlastung
Bei körperlicher und seelischer Überbelastung besteht für Eltern ein Anspruch auf eine Eltern-Kind-Kur. Voraussetzung ist, dass die Antragsteller gesetzlich krankenversichert sind und ein Arzt die angestrebte Maßnahme medizinisch begründen kann. Durchschnittlich kommen 30 Prozent der Anträge zur Ablehnung, doch ein Widerspruch lohnt sich, denn 48 Prozent der Widersprüche werden schließlich bewilligt.
Bei körperlicher und seelischer Überbelastung besteht für Eltern ein Anspruch auf eine Eltern-Kind-Kur. Voraussetzung für die Gewährung einer Eltern-Kind-Kur ist die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse. Hilfreich bei der Antragstellung ist eine Bescheinigung eines Facharztes, der die Beschwerden dokumentiert. Durchschnittlich kommen 30 Prozent der Anträge zur Ablehnung, doch ein Widerspruch lohnt sich, denn 48 Prozent der Widersprüche werden schließlich bewilligt.
Seit dem Jahr 2007 sind Kurmaßnahmen für Eltern und Kinder bei medizinischer Indikation als Pflichtleistung in der Gesetzlichen Krankenversicherung festgeschrieben. Die Kur dauert drei Wochen und findet in einer der 70 anerkannten Einrichtungen für Eltern mit ihren Kindern, bis zum Altern von 14 Jahren, statt. Es besteht zudem die Möglichkeit, einen Aufenthalt in einer privaten Einrichtung zu buchen. Die Kur fokussiert sich ausschließlich auf den Elternteil.
Wer eine Kur benötigt, kann sich vertrauensvoll an eine der Beratungsstellen wenden. Die Wohlfahrtsverbände, Caritas oder Rotes Kreuz etc., stehen den Eltern hilfreich zur Seite. Auch der Hausarzt kann unterstützende Maßnahmen ergreifen. Der Arbeitgeber darf die Kur nicht verneinen und er hat zudem kein Mitsprachrecht bei der Festlegung des Kurtermins. Für die Dauer der Kur wird der Lohn fortgezahlt und die Urlaubstage bleiben unangetastet.
