Gesetzentwurf: 3-Jahres-Frist soll noch 2010 fallen

30.08.10
GKV-PKV-Gesetz 2010

Wer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, schaut derzeit gebannt nach Berlin. Dort wird über die Gesundheitsreform verhandelt. Eines scheint bereits klar: Die 3-Jahres-Wechselfrist für Angestellte soll noch 2010 fallen.

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Seit 2007 müssen Angestellte drei Jahre hintereinander über der Versicherungspflichtgrenze verdienen, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Dies hatte seither zu einem Rückgang des Neugeschäfts für die privaten Versicherer geführt. Nun sehen die Neuregelungen von Union und FDP eine Rücknahme der Wechselfrist vor. Der Gesetzentwurf (GKV-FinG) sieht vor, dass ab 2011 bereits ein einmaliger Verdienst oberhalb der Entgeltgrenze für die PKV ausreichend ist.

Für 2010 liegt dieser Wert bei 49.950 EUR. Wie hoch die Versicherungspflichtgrenze 2011 sein wird, ist derzeit jedoch noch offen. Nach Expertenmeinungen dürfte der Wert jedoch nur unwesentlich steigen, weil die Bezüge der Arbeitnehmer als Bezugsgröße in 2009 nicht zugelegt haben.

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