Unterstehen gesetzliche Krankenkassen zukünftig dem Kartellrecht?

30.07.10
Krankenkassen

Die gesetzlichen Kassen öffnen sich mehr und mehr dem Wettbewerb. Nach der Einführung von Rabattverträgen mit Pharmaunternehmen, Zusatzbeiträgen, Bonusprogrammen und Wahlleistungen, wirft sich die Frage auf, ob die gesetzlichen Krankenversicherer zukünftig als Unternehmen betrachtet werden und dem Kartellrecht unterstehen. Politiker der Linken-Fraktionen beäugen dieses Vorhaben äußerst kritisch.

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Seit langer Zeit stehen die gesetzlichen Krankenversicherer im Rampenlicht. Nach der Diskussion um das Für und Wider des Gesundheitsfonds, machten die Krankenkassen Schlagzeilen bezüglich leerer Kassen. Als schließlich einige der Kassen unter Zwang gerieten und zusätzliche Beiträge erhoben, hagelte es Kritik von allen Seiten. Offensichtlich beginnt nun die nächste Schlacht um die Frage, ob die gesetzlichen Krankenkassen zukünftig als Unternehmen betrachtet werden und dem Kartellrecht unterstehen.

Die gesetzlichen Kassen öffnen sich mehr und mehr dem Wettbewerb. Nach der Einführung von Rabattverträgen mit Pharmaunternehmen, Zusatzbeiträgen, Bonusprogrammen und Wahlleistungen, wirft sich die Frage auf, ob die gesetzlichen Krankenversicherer zukünftig als Unternehmen betrachtet werden und dem Kartellrecht unterstehen. Politiker der Linken-Fraktionen beäugen dieses Vorhaben äußerst kritisch. Die Koalition würde diesen Schritt in Richtung Öffnung für den Wettbewerb hingegen begrüßen.

Kartellamtspräsident, Andreas Mundt, ist überzeugt, daß die Versicherungen sowie die Versicherten von dem Vorhaben profitieren könnten. Der GKV-Spitzenverband ließ noch keinen Kommentar verlauten. Die Innungskrankenkassen hingegen zeigten sich offen für diese Änderung. Bleibt mit Spannung abzuwarten, wohin die Reise der angeschlagenen gesetzlichen Krankenversicherer geht.

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