PKV: Neuregelungen sollen Wechsel erleichtern

Wer in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert war, kann nicht so ohne Weiteres in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Dies gilt jedoch auch in die andere Richtung. Vor allem beim Wechsel vom Status selbständig zu angestellt, muss die 3-Jahres-Frist eingehalten werden. Die Bundesregierung will diese Regelung nun wieder ändern.
Der Wechsel zwischen den beiden Versicherungssystemen gesetzliche und private Krankenversicherung kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Angestellte benötigen ein Mindesteinkommen, über dem sie drei Jahre lang verdienen müssen. Erst dann ist der Wechsel in die PKV möglich. Wer nun aus der Selbständigkeit in ein Angestelltenverhältnis wechselt, muss ebenfalls diese Frist erfüllen.
Da es in der Vergangenheit bereits gerichtliche Auseinandersetzungen über die sogenannte Versicherungspflicht gegeben hat, will die Bundesregierung wieder die alte Regelung zum PKV-Wechsel einführen. Angestellte sollen ab 2011 bereits wieder nach einmaligem Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze in die PKV dürfen. Experten erwarten für den Jahreswechsel ein reges Interesse an den privaten Tarifen.
Denn diese bieten deutlich günstigere Prämien bei besseren Leistungen. Allerdings wird nicht jeder Interessent einen Platz in der PKV finden. Denn die privaten Anbieter führen eine Risikoprüfung durch und nehmen daher nicht jeden Antragsteller auf. Vor allem jungend gesunde Menschen sind die Adressaten der PKV-Tarife. Doch die Branche hat sich auf das älter werdende Klientel eingestellt und bietet auch der Gruppe der über 40-jährigem günstige Einsteigertarife an.
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