Kündigung DAK wegen Zusatzbeitrag bis 15. März 2010
Versicherte der DAK genießen bis zum 15. März 2010 ein Sonderkündigungsrecht aufgrund des Zusatzbeitrags. Die DAK hatte Ende Januar zum ersten Mal Zusatzbeiträge in Höhe von 8 Euro für ihre Versicherten angekündigt.
Zum ersten Mal muss die DAK einen Zusatzbeitrag von 8 EUR verlangen. Weil die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen, verlangt die drittgrößte deutsche Kasse zum 15. März rückwirkend für den Februar den Zusatzbeitrag. Betroffene haben daher bis zu diesem Datum ein Sonderkündigungsrecht und können die Kasse wechseln.
Trotzdem sollte der Kassenwechsel nicht überstürzt erfolgen, da sich die Leistungen auch unterscheiden können. Einen aktuellen kostenlosen vergleich erhalten Sie unter Gesetzliche Krankenkassen Vergleich.
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